Kaufvertrag Gebrauchtwagen

Daten im Kaufvertrag Gebrauchtwagen

Wer einen schriftlichen Kaufvertrag für Gebrauchtwagen abschließt, kann beim privaten Verkauf oder Kauf eines Autos mögliche Missverständnisse und spätere Probleme bereits im Vorfeld verhindern. Nicht nur gewerbliche Händler, auch Privatpersonen sind laut gesetzlicher Bestimmungen seit dem Jahr 2002 gegenüber dem Käufer zur Haftung bei Sachmängeln verpflichtet. Versäumt der private Verkäufer beim Verkauf seines privaten Fahrzeuges die Vereinbarung eines schriftlichen Kaufvertrages mit dem Käufer, kann dies möglicherweise großen Ärger für ihn bedeuten.

Ausschluss der privaten Sachmängelhaftung

Gebrauchtwagen

Auch bei einem Autoverkauf zwischen Privatpersonen sieht der Gesetzgeber eine Haftung des Verkäufers für Sachmängel vor, die Frist für diese Sachmängelhaftung beträgt zwei Jahre. Anders als Unternehmer haben Privatpersonen jedoch die Möglichkeit, diese gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung durch eine Klausel im Gebrauchtwagen-Kaufvertrag auszuschließen. Wichtig ist hier jedoch die genaue Formulierung, dass das Fahrzeug ausdrücklich unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung verkauft wird. Ein einfacher Hinweis, dass das Auto wie gesehen gekauft wird, reicht nicht aus. Diese Angabe schließt nur Mängel aus, die bei einer herkömmlichen Besichtigung offensichtlich erkennbar waren. Für nicht offensichtliche Mängel an Mazda, BMW und weiteren gebraucht gekauften Fahrzeugen haftet der private Verkäufer bei dieser Formulierung auch weiterhin.

Laut Entscheidung des BGH gilt dieser Haftungsausschluss unter Privatleuten bei einem Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen auch für Schwerstmängel. Versäumt der private Verkäufer die Aufnahme der Klausel im Kaufvertrag für das günstige Auto, haftet er gegenüber dem Käufer für alle Mängel, die bei der Fahrzeugübergabe vorhanden waren. Ausgenommen sind lediglich Alterungs-, Abnutzungs- und Verschleißschäden, die dem Alter des Fahrzeuges entsprechen. Wenn der Verkäufer dem Käufer jedoch bewusst Mängel verschweigt, gilt dies als arglistige Täuschung. In diesem Fall kann sich der private Verkäufer nicht auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag für den Gebrauchtwagen berufen und ist zur Haftung verpflichtet.

Bei einem Gebrauchtwagenverkauf durch ein Autohaus oder einen gewerblichen Händler ist der vertragliche Ausschluss der Sachmängelhaftung unzulässig. Eine schriftlich im Vertrag erfasste Reduzierung dieser Frist auf ein Jahr kann jedoch vereinbart werden, wenn beide Parteien dieser Klausel zustimmen. Häufig bieten die Händler im Rahmen des Kaufvertrages auch eine kostenpflichtige Gebrauchtwagengarantie an, die jedoch nur als zusätzliche Absicherung zur gesetzlichen Sachmängelhaftung zu betrachten ist. Die gesetzlich geregelten Sachmängelansprüche gelten nur, wenn der festgestellte Mangel bereits bei der Fahrzeugübernahme vorlag.

Wichtige Angaben im Kaufvertrag

Neben der vorgenannten Klausel zur Sachmängelhaftung sollte ein korrekter Kaufvertrag für Gebrauchtwagen noch weitere Angaben zu Fahrzeug- und Personendaten enthalten. Neben Namen, Telefonnummern und Adressen von Verkäufer und Käufer sollten auch wichtige Daten wie etwa die Personalausweisnummern notiert werden. Im Kaufvertrag sollten alle wichtigen Eigenschaften und Mängel des gebrauchten Fahrzeuges festgehalten werden. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu Kratzern im Lack, Dellen und früheren Unfällen aber auch teure Sonderausstattungen, hochwertige Soundsysteme oder teure Felgen.

Der Käufer sollte sich vom Verkäufer im Kaufvertrag ausdrücklich den Erhalt des Kaufpreises quittieren lassen sowie die Übernahme des Fahrzeuges durch seine Unterschrift bestätigen. Weiterhin sollten genaue Angaben zu den überreichten Dokumenten sowie zur Anzahl der ausgehändigten Autoschlüssel schriftlich notiert werden. Falls der Gebrauchtwagen bereits mehrere Vorbesitzer hatte, kann der Verkäufer die Korrektheit des Kilometerstands nicht garantieren. Daher sollte diesbezüglich der Verkäufer im Vertrag den Zusatz festhalten, dass der Kilometerstand des Autos der Angabe des Tachos entspricht. Der sicherste Weg zu einem juristisch korrekten Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto ist die Verwendung eines fertigen Vordrucks, der bereits alle relevanten Hinweise erhält und nur noch durch die individuellen Daten ergänzt werden muss.