Die wohl einfachste und kostengünstigste Möglichkeit, vor einem Autoverkauf den Wert eines Gebrauchtwagens zu ermitteln, ist die Durchführung der Hauptuntersuchung. Bei dieser werden gravierende Mängel festgestellt und dokumentiert. Auf Anfrage gibt der untersuchende Sachverständige gerne auch weitere Hinweise zum Zustand des Fahrzeugs und schätzt möglicherweise auch den konkreten Wert ein. Da die HU aber in der Regel von dem Eigentümer des Fahrzeugs in Auftrag gegeben wird, ist diese Möglichkeit der Gebrauchtwagenbewertung vor allem für potenzielle Verkäufer interessant und seltener für Käufer.
Am häufigsten werden die Dienste des ADAC, Schwacke und der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) zur Gebrauchtwagenbewertung genutzt. Diese Anbieter ermitteln jedes Jahr aufs Neue den aktuellen Wert von älteren und jungen Gebrauchtwagen aller Fahrzeugmarken. Dabei werden verschiedene Parameter wie Ausstattung und Kilometerlaufleistung zur Bewertung herangezogen. Im Kfz-Handel selbst wird am häufigsten die Schwacke-Liste zur Wertermittlung genutzt. Die umfangreiche Schwacke-Datenbank dient als gute Orientierung für Käufer und Verkäufer, die den aktuellen Marktwert eines konkreten Fahrzeugs wissen möchten, der zum (Ver)Kauf angeboten wird. Die Abfrage dieser unabhängigen Bewertung kostet wenige Euro. Kostenlose Alternativen sind die Dienste des ADAC (nur für Mitglieder des Automobilclubs) und DAT, die ebenfalls über Online-Datenbanken abgefragt werden können.
Übrigens: Auch in Österreich der Schweiz und vielen weiteren europäischen Ländern gibt es eine ähnliche Liste wie Schwacke. Diese Listen werden unter dem Namen "Eurotax" geführt und stammen von dem gleichen Herausgeber wie die Schwacke-Liste.
Bei Gebrauchtwagen mit einem Wert von deutlich über 1000 Euro und Oldtimern kann sich für Käufer und Verkäufer das Einholen einer professionellen Bewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen lohnen. Diese Möglichkeit besteht bei anerkannten Kfz-Gutachtern oder dem TÜV. So bietet beispielsweise der TÜV Rheinland eine umfassende Gebrauchtwagenbewertung durch Sachverständige an. Wer dieses Angebot nutzen möchte, muss den Gebrauchtwagen vor Ort oder an einer Servicestation des TÜV überprüfen lassen. Anschließend wird ein Wertgutachten erstellt, in dem je nach Kundenwunsch der Markt- oder Zeitwert oder der Händlereinkaufs- oder -verkaufswert angegeben ist. Üblicherweise enthalten die Wertgutachten des TÜV Rheinland neben der Dokumentation des Fahrzeugs und seiner Ausstattung, auch Angaben über den aktuellen Wartungszustand und Schäden bzw. Mängel, die nicht durch normalen Gebrauch entstanden sein können. Außerdem gehört auch eine Bilddokumentation des begutachteten Fahrzeugs zu dem Gutachten. Der Vorteil von Wertgutachten des TÜV und anderen amtlich geprüften Sachverständigen besteht darin, dass ihre Gutachten auch für formelle Anlässe genutzt und von offiziellen Stellen wie Ämtern und Behörden akzeptiert werden.