Gebrauchtwagenhändler

Gebrauchtwagenhandel bietet Garantie

Ein seriöser Gebrauchtwagenhändler bietet den besten Kompromiss zwischen günstigem Angebot und vernünftigem Gewährleistungsschutz. Die Verkaufspreise von privaten Verkäufern liegen zwar in der Regel deutlich unter den Preisen von gewerblichen Händlern. Der ADAC schätzt, dass die Differenz durchschnittlich acht Prozent beträgt. Doch im Gegenzug gewährt der Händler eine Garantie für Sachmängel, die bis zu 24 Monate gelten kann. Dieses Recht beim Autokauf genießt man nicht, wenn man sein Fahrzeug online kaufen möchte. Der Händler kann die gesetzlich vorgesehene Garantiefrist von 24 Monaten allerdings auf ein Jahr verkürzen, sofern der Kunde im Kaufvertrag zustimmt.

Gebrauchtwagen

In der Praxis bedeutet dies, dass ein Gebrauchtwagenhändler gezwungen ist, den Wagen vor dem Verkauf technisch zu überholen und instand zu setzen. Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf, muss der Händler den Schaden auf eigene Kosten beheben. Zudem liegt die Beweispflicht in den ersten sechs Monaten nach Abschluss des Kaufvertrags allein bei ihm. Er muss dem Käufer also nachweisen, dass ein Defekt am Wagen alleine auf dessen unsachgemäßen Umgang zurückzuführen ist. Da die Reparaturkosten bei Gebrauchtwagen oftmals mehrere Hundert oder Tausend Euro ausmachen, rechnet sich die Gewährleistung für den Kunden. Manche Händler profitieren davon, dass sie einen Kfz-Meisterbetrieb mit einem angeschlossenen Gebrauchtwagenhandel betreiben. Andere Händler arbeiten mit festen Werkstätten zusammen.

Was sollte man bei der Garantie beachten?

Die Haftung ist jedoch auf bestimmte Sachmängel beschränkt. Für die üblichen Abnutzungs- und Gebrauchsspuren besteht kein Garantieanspruch. Es existieren inzwischen eine Reihe von Gerichtsurteilen, die den Unterschied genauer benennen. Doch etliche Gebrauchtwagenhändler bieten von sich aus sehr großzügige Konditionen an. Die Garantie umfasst dann auch typische Verschleißteile, die nicht von der Sachmängelhaftung gedeckt sind. Allerdings wirkt sich dieses Entgegenkommen meist auf den Kaufpreis aus.

Die schwarzen Schafe im Gebrauchtwagenhandel versuchen hingegen, bei der Sachmängelhaftung zu tricksen. So enthalten manche Verträge zum Beispiel eine Staffelung. Sie bieten vordergründig zwar eine volle Haftung an, schränken diese jedoch in Abhängigkeit vom Alter des Fahrzeugs oder vom Kilometerstand ein. Andere Händler setzten vertraglich fest, dass ein Kunde bestimmte Service- und Inspektionsarbeiten in der Werkstatt des Verkäufers durchzuführen hat. Ansonsten erlischt der Gewährleistungsschutz. In diesem Fall verdient der Händler noch über den Verkauf hinaus am Kunden. Man sollte also das Kleingedruckte im Vertrag immer genaustens studieren. Rein rechtlich gesehen ist man im Übrigen nicht gezwungen, im Garantiefall die Werkstatt des Verkäufers aufzusuchen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden.

Woran erkennt man einen seriösen Gebrauchtwagenhändler?

Der Umgang mit der Sachmängelhaftung ist ein entscheidender Punkt, um seriöse von weniger seriösen Gebrauchtwagenhändlern zu unterscheiden. Versucht der Verkäufer diese Regelung in irgendeiner Weise auszuhebeln, sollte man die Finger vom Kauf lassen. Werbeschilder, die angeblich neuwertige Autos oder Fahrzeuge im Bestzustand anpreisen, sind auch kein Ausdruck von Seriosität. In der Praxis sind diese Aussagen nämlich bedeutungslos. Wenn der Händler stattdessen eine verbindliche Zusage abgibt, dass das Fahrzeug werkstattüberprüft oder eine Komplettinspektion durchlaufen hat, ist dies wesentlich aussagekräftiger. Zudem sollte der Verkäufer ein ausführliches Mängelprotokoll vorlegen, das am besten auf einem TÜV-Gutachten basiert. Ein seriöser Gebrauchtwagenhändler verschweigt die Vorgeschichte des Wagens nicht. Er weist den Kunden auf frühere Beschädigungen und bestehende Mängel hin. Und er versucht nicht, diese Mängel in irgendeiner Form als unwichtig darzustellen.

Vertrauenswürdige Händler üben zudem keinen Druck im Verkaufsgespräch aus. Sie lassen dem Kunden Zeit, den Wagen genau in Augenschein zu nehmen. Sie erklären sich mit einer Probefahrt einverstanden. Der potenzielle Käufer muss sich auch nicht sofort entscheiden. Der Händler bietet ihm stattdessen an, den Wagen ein oder zwei Tage lang zu reservieren, bevor der Kunde eine Wahl getroffen hat. Ein gutes Zeichen ist darüber hinaus, wenn sich der Verkäufer als Markenvertragshändler ausweisen kann. Sollte er nicht an eine einzelne Marke gebunden sein, genügt auch ein Siegel des ZDK. Dabei handelt es sich um den Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, der seine angeschlossenen Händler einer Qualitätsprüfung unterzieht.