Gebrauchtfahrzeuge

Gebrauchtes Auto kaufen: Nützliche Tipps

Der Markt für Gebrauchtfahrzeuge bietet Käufern unzählige Möglichkeiten, ihr Traumauto zu finden. In Online-Börsen, lokalen Zeitungen und bei Autohändlern sind von Kleinstwagen über Limousinen bis hin zu Kombis und Sportwagen jederzeit mehrere Millionen Gebrauchtwagen verfügbar. Doch wer die Wahl hat, hat die Qual und so kann es nicht schaden, Tipps von Experten zu beherzigen, die sich mit dem Gebrauchtwagenmarkt gut auskennen. Worauf Sie achten sollten, wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen möchten, erfahren Sie hier:

Wie Sie den Wert eines Gebrauchten ermitteln

Gebrauchtwagen

Wer ein echtes Schnäppchen machen und am Ende nicht zu viel für einen Gebrauchten bezahlen möchte, sollte sich vor den Verhandlungen mit einem Verkäufer über den genauen Wert des Gebrauchtautos informieren. Einen guten Richtwert liefern hierbei Online-Autobörsen. Nach Eingabe von Fahrzeugtyp, Baujahr und Kilometerstand des Autos werden genau die Fahrzeuge aufgelistet, die diesen Suchkriterien entsprechen. Der Mittelwert der aufgelisteten Angebote ist in der Regel ein guter Ansatz für die Preisverhandlungen mit dem Verkäufer. Natürlich sollten hierbei eventuell vorhandene Sonderausstattungen wie Alufelgen, Navi oder Klimaautomatik preissteigernd und Schäden preismindernd berücksichtigt werden.

Eine weitere und noch zuverlässigere Möglichkeit zur Preisermittlung bieten die Gebrauchtwagendatenbanken von Anbietern wie ADAC, DAT und Schwacke. Sie bilden die jährliche Wertentwicklung von so gut wie jedem Gebrauchtwagen ab und reichen dabei viele Jahrzehnte zurück. Die Auskunft ist jedoch je nach Anbieter kostenpflichtig.

Wo Sie Gebrauchtfahrzeuge kaufen können

Gebrauchte in Deutschland werden immer häufiger über Online-Autobörsen ge- und verkauft. Vorteil der Gebrauchtwagensuche über das Internet ist der schnelle Zugriff auf ein großes Angebot und die Möglichkeit, die Preise verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen. Allerdings handelt es sich in vielen Fällen um Privatverkäufer, die eine Gewährleistung beim Kauf ausschließen können. Daher sollte bei der Besichtigung besonders gut hingesehen werden. In jedem Fall hat der Käufer aber die Möglichkeit, auf eigene Kosten eine Garantie für seinen Gebrauchten abzuschließen. Neben Online-Autobörsen eignen sich auch der Anzeigenteil der lokalen Tageszeitung sowie die meist am Wochenende in Großstädten stattfindenden Automärkte sehr gut, um einen günstigen Gebrauchtwagen zu finden.

Worauf Sie beim Gebrauchtwagenkauf achten sollten

Bei Gebrauchtwagen kann ein schöner Schein trügen. Ein auf Hochglanz poliertes Fahrzeug macht zwar auf den ersten Blick einen positiven Eindruck. Im Nachhinein kann es sich aber trotzdem noch als teurer Fehler herausstellen. Aus diesem Grund sollten Interessenten Gebrauchtfahrzeuge immer ganz genau unter die Lupe nehmen und unbedingt auf eine Probefahrt bestehen. Auch Laien können dabei leicht erkennen, ob es sich bei einem Gebrauchtwagen um ein gutes Angebot oder um ein faules Ei handelt. Der erste Blick sollte dem Scheckheft gelten. Sind hier lückenlos alle Services eingetragen, ist das ein gutes Zeichen. Mit dem zweiten Blick sollten Lenkrad, Pedale und Schaltknauf angesehen werden. Ist der Gebrauchte zum Beispiel mit 70.000 km gelistet, hat aber ein komplett abgegriffenes Lenkrad, einen blanken Schaltknauf und abgewetzte Pedale, ist äußerste Vorsicht geboten. Ein solches Bild zeigt sich typischerweise erst bei einer sehr hohen Laufleistung jenseits der 100.000 Kilometer.

Welche Garantie gibt es bei Gebrauchtfahrzeugen?

Bei den meisten Gebrauchtwagen ist die Herstellergarantie bereits abgelaufen. Allerdings steht Käufern, die Gebrauchtfahrzeuge bei einem Händler erwerben, eine gesetzliche Gewährleistung zu. Diese beläuft sich in der Regel auf 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Vertragsunterschrift. Kommt es innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf zu einem Schaden an dem Fahrzeug, muss der Händler nachweisen, dass die Ursache für den Schaden erst nach dem Kauf aufgetreten ist. Kann oder möchte er das nicht, muss er für die Reparatur des Schadens aufkommen. Ab der zweiten Jahreshälfte liegt die Beweislast bei dem Käufer.

Anders sieht es aus, wenn ein Gebrauchter von einem privaten Anbieter gekauft wird. Er hat die Möglichkeit, seine Haftung über den Kaufvertrag auszuschließen. Er muss nur dann für Schäden an dem Wagen haften, wenn er zum Beispiel Vorschäden wissentlich verschwiegen hat. Oftmals bietet sich beim Kauf eines Gebrauchten der Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie an. Sie wird gegen Zahlung eines einmaligen Beitrags abgeschlossen und schützt das Auto dann vor den im Vertrag enthaltenen Schadensszenarien wie zum Beispiel Motorschäden.