Gebrauchtwagen Garantie

Wagen gebraucht mit Garantie kaufen

Der Gebrauchtwagenkauf ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden, das sich mittels einer Gebrauchtwagen Garantie verringern lässt. Händler präsentieren ihre Gebrauchten verständlicherweise im bestmöglichen Licht. Wie der Vorbesitzer mit dem Auto umgegangen ist, ist jedoch besonders für Laien nur schwer zu erkennen. Zwar lässt sich anhand des optischen Zustands und dem Serviceheft die Pflege und Wartung des Fahrzeugs erahnen. Eine hundertprozentige Sicherheit, dass sich nicht doch z.

B. in den Tiefen des Motors unbemerkt ein größerer Schaden anbahnt, gibt es allerdings nicht. Wenn es nach dem Kauf zum Schaden kommt, wird es meist teuer. Wer kommt in diesem Fall für den Schaden auf?

Herstellergarantie und Sachmängelhaftung

Gebrauchtwagen

Kommt es an einem jungen Gebrauchtwagen zu einem Schaden, besteht die Möglichkeit, dass die Garantie des Herstellers noch gilt. Der Gesetzgeber schreibt für Neuwagen eine Garantie von mindestens zwei Jahren vor. Tatsächlich bieten die Hersteller meist viel längere Garantiezeiten und geben den Kunden nach Ablauf die Möglichkeit, gegen Aufpreis eine Verlängerung der Garantie abzuschließen. Greift die Herstellergarantie nicht, gibt es noch eine weitere Möglichkeit.

Wenn der Kauf des Gebrauchtfahrzeugs noch nicht länger als ein Jahr her ist, greift eventuell auch die Händlergewährleistung. Voraussetzung dafür ist, dass der Mangel, der zum Schaden geführt hat, bereits beim Kauf des Fahrzeugs vorgelegen hat, aber unentdeckt blieb. Will der Verkäufer nicht für den Schaden aufkommen, muss er in den ersten sechs Monaten nach dem Autokauf nachweisen, dass die Ursache für den Schaden nicht bereits beim Kauf des Fahrzeugs vorlag. In den folgenden sechs Monaten liegt die Beweislast dagegen bei dem Autokäufer.

Gebrauchtwagengarantie

Um am Ende nicht auf den Kosten eines Schadens sitzen zu bleiben, können Autokäufer beim Erwerb eines gebrauchten Autos eine Gebrauchtwagen Garantie abschließen. Bei jungen Gebrauchten ist die Garantie oftmals schon im Kaufpreis enthalten. Bei älteren Fahrzeugen wird sie hingegen meist nur auf Nachfrage angeboten. Die Kosten für die Garantie werden im gewerblichen Handel entweder auf den Fahrzeugpreis aufgeschlagen oder aber über einen separaten Vertrag abgerechnet. Geschäftliche Verkäufer bieten meistens einjährige Verträge an, die sich nach Ablauf verlängern lassen. Wie hoch die jährlichen Kosten für die Absicherung sind, richtet sich nach Alter, Zustand und Laufleistung des Autos.

Beim Abschluss der Garantie sollten Autokäufer unbedingt die Garantie-Bedingungen prüfen und im Vertrag das Kleingedruckte studieren. Da es bis dato keine einheitliche gesetzliche Regelung für eine Gebrauchtwagen Garantie gibt, kann sich der Leistungsumfang dieser besonderen Versicherung von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. In den meisten Fällen bieten die Garantien keinen Schutz vor Mängeln an Verschleißteilen. Dazu zählen unter anderem Bremsen, Reifen und Stoßdämpfer. Abhängig vom Fahrzeug kann es allerdings noch weitere Einschränkungen geben, beispielsweise bei Modifikationen an Karosserie oder Motor.

Garantie leistet nicht unbegrenzt

Die wenigsten Versicherungen leisten bei Schäden am Gebrauchtfahrzeug in unbegrenzter Höhe. Immer häufiger legen die Assekuranzen in ihren Garantieverträgen Höchstbeträge fest. Diese deckeln die Kostenübernahme im Schadensfall auf Maximalbeträge zwischen 2000 und 5000 Euro. Für eine eventuelle Differenz zur tatsächlichen Schadenshöhe müssen Autobesitzer dann selbst aufkommen. Zu einer Minderung der Kostenübernahme kann es auch bei einer hohen Kilometerlaufleistung kommen. Hier lautet die einfache Faustregel: Wer viel fährt, erhält im Schadensfall eine geringere Kostenbeteiligung.

Gebrauchtwagengarantie auch bei Autokauf von privat

Eine Garantie für Gebrauchtfahrzeuge können auch Käufer abschließen, die ihr Auto von einem privaten Verkäufer erwerben. In diesem Fall bieten verschiedene Anbieter sogenannte Reparaturkostenversicherungen an, die meist jährlich abgerechnet werden. Hierbei gibt es verschiedene Tarife: Neben Basistarifen können auch erweiterte Tarife mit zusätzlichen Leistungen abgeschlossen werden. Sie enthalten häufig eine Kostenübernahme, die auch Schäden an Verschleißteilen wie Bremsen beinhaltet, und verfügen über erweiterte Höchstbeträge. Dafür kosten die Garantien aber auch deutlich mehr. Vor dem Abschluss sollte daher abgewogen werden, ob die Kosten der Garantie in einem sinnvollen Verhältnis zum Fahrzeugwert stehen.