Gebrauchtwagenverkauf

Gebrauchtwagen erfolgreich verkaufen

Wer die Anschaffung eines neuen Autos plant und sich deshalb von seinem alten Wagen trennen möchte, wird sich zwangsläufig mit dem Thema Gebrauchtwagenverkauf auseinandersetzen müssen. Wenn der Verkäufer des Neufahrzeugs den Gebrauchten nicht in Zahlung nimmt, bleiben Besitzern noch weitere Möglichkeiten um einen neuen Besitzer für ihr Auto zu finden. Neben einer Anzeige in der lokalen Tageszeitung versprechen vor allem Online-Autobörsen einen schnellen und vor allem kostengünstigen Verkauf. Bevor man jedoch sein Fahrzeug vorschnell inseriert, sollten einige Punkte beachtet werden. Diese Checkliste zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie das Maximum aus Ihrem Gebrauchten herausholen können.

Fahrzeugwert ermitteln

Gebrauchtwagen

Vor dem Verkauf steht die Frage, was der Gebrauchte überhaupt wert ist. Um eine möglichst korrekte Wertermittlung vornehmen zu können, benötigen Autobesitzer neben Angaben zum Hersteller und Modell auch wichtige Daten wie das Baujahr, die Kilometerlaufleistung und eventuelle Sonderausstattungen. Anhand dieser Daten können Verkäufer bei Anbietern wie Schwacke, DAT und ADAC den durchschnittlichen Zeitwert ihres Gebrauchtautos anzeigen lassen. Je nach Anbieter wird dafür einmalig ein geringer Betrag fällig. Parallel dazu sollten Verkäufer vor dem Gebrauchtwagenverkauf die Online-Autobörsen nach Fahrzeugen mit identischen Daten durchstöbern und sich so einen Überblick über den aktuellen Marktpreis verschaffen. Wurde bei der Autosuche eine Preisspanne ermittelt, kann die Schaltung der Anzeige geplant werden.

Erfolgreiche Anzeige schreiben

Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck - das gilt selbstverständlich auch für den Autoverkauf. Eines der wichtigsten Merkmale einer erfolgreichen Verkaufsanzeige sind die Fotos. Ein verwackelter Schnappschuss mit der Handykamera, wie er sich in den Börsen immer wieder findet, ist verständlicherweise nur wenig Erfolg versprechend. Vor dem Fotoshooting sollte der Gebrauchte außen wie innen auf Hochglanz poliert werden. Handelt es sich bei dem Auto um ein sehr wertvolles Fahrzeug wie einen Oldtimer, lohnt es sich möglicherweise, einen professionellen Fotografen zu beauftragen. Andernfalls sollten die Fotos an einem möglichst sonnigen Tag ohne Blitz und mit einer guten Kamera aufgenommen werden. Sind die Fotos im Kasten, kann sich der Beschreibung des Automobils gewidmet werden.

Nicht weniger wichtig als gute Fotos ist eine detaillierte Beschreibung des zu verkaufenden Gebrauchtwagens. In der Beschreibung sollten sämtliche Merkmale des Autos aufgeführt werden. Insbesondere Ausstattungsmerkmale wie Navi, Parkassistent, Panoramadach, Anhängerkupplung oder Xenon gehören in die Anzeige. Sie können für einen Verkauf entscheidend sein. Aber auch die Merkmale der Serienausstattung wie ABS, elektrische Fensterheber sollten vermerkt werden. Bei Gebrauchtwagen immer von Vorteil: Wurden in letzter Zeit Reparaturen / Wartungen durchgeführt? Wenn ja, unbedingt inklusive Preis angeben. Mängel und Unfallschäden dürfen im Kaufvertrag auf gar keinen Fall verschwiegen werden, ansonsten kann der Verkäufer auch noch lange nach dem Verkauf dafür haftbar gemacht werden. Enthält die Anzeige alle Angaben, kann sie bei den meisten Online-Anbietern kostenlos aufgegeben werden.

Vorsicht beim Verkauf

Sobald sich die ersten Interessenten für den Gebrauchtwagen melden und das Fahrzeug ansehen bzw. zur Probe fahren möchten, ist besondere Vorsicht gefragt. Bei Probefahrten sollte der Besitzer grundsätzlich mitfahren. Im Idealfall mit einer zweiten vertrauten Person. Ein Pfand für eine Probefahrt ohne den Autobesitzer sollte generell abgelehnt werden. Bekundet ein Interessent ernsthaftes Kaufinteresse, geht es an den Kaufvertrag. Mitgebrachte Verträge des möglichen Käufers sollten auf keinen Fall akzeptiert werden. Rechtssichere Musterverträge für den Verkauf eines Gebrauchtwagens können zum Beispiel kostenlos beim ADAC runtergeladen werden. Beim Gebrauchtwagenverkauf lautet das Motto generell: "Nur Bares ist Wahres!" Daher sollten Verkäufer weder Anzahlungen mit dem Versprechen einer späteren Überweisung noch Schecks, Schuldscheine oder Ratenzahlungen akzeptieren.

Besonders wichtig: Bei der Übergabe des Fahrzeugs sollte der Wagen bereits abgemeldet sein. Ist dies nicht der Fall, haftet der Vorbesitzer für sämtliche Schäden, die der Käufer bis zur endgültigen Abmeldung verursacht. Die Abmeldung erfolgt direkt nach Unterzeichnung des Kaufvertrags. Er sollte direkt an die Zulassungsstelle und die Versicherung gesendet werden. Erst dann ist der Gebrauchtwagenverkauf abgeschlossen und man kann sich auf seinen Neuwagen freuen.