Allgemeine Orientierung, keine Prüfung eines konkreten Fahrzeugs. Beachte Inhaltsstand, Modellgeneration und Herstellerangaben.
Bei der Besichtigung eines Gebrauchtwagens solltest du vor dem Kauf klären, wann der nächste Service fällig ist und welche Arbeiten anstehen. Dafür brauchst du den Wartungsplan für genau diese Fahrzeugausführung, den Nachweis über den letzten Service und den aktuellen Kilometerstand. Marke, Modellname und Erstzulassung reichen dafür nicht aus.
Der nächste Wartungstermin richtet sich je nach Hersteller und Fahrzeugausführung nach Zeit, Kilometerstand, der Anzeige im Auto oder einer Kombination daraus. Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine separate gesetzliche Prüfung. Ihr Fälligkeitstermin sagt nichts über die nächste Inspektion oder den nächsten Ölwechsel aus.
Fahrzeug genau zuordnen
Der Wartungsplan kann sich zwischen Modellgenerationen, Baujahren, Motorisierungen und Antriebsarten unterscheiden. Frag den Verkäufer deshalb nach der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Mit ihr lässt sich das Auto eindeutig zuordnen. Vergleiche sie mit den Fahrzeugpapieren. Erstzulassung und Baujahr helfen bei der Orientierung, belegen aber nicht immer, wann das Fahrzeug gebaut wurde oder welche Ausführung vorliegt.
Suche anschließend die passende Betriebsanleitung oder frage den Hersteller beziehungsweise eine Vertragswerkstatt nach dem Wartungsplan für diese FIN. Bei Volkswagen etwa ist die digitale Betriebsanleitung laut Hersteller für Fahrzeuge mit Produktionsdatum ab dem 1. August 2019 verfügbar; für ältere Fahrzeuge verweist VW auf das jeweilige Handbuch. Diese Regel gilt nur für Volkswagen.

Letzten Service belegen lassen
Frag nach Datum, Kilometerstand und Umfang des letzten Services. Lass dir dazu das Serviceheft oder einen Ausdruck der digitalen Wartungshistorie sowie die Werkstattrechnungen zeigen. Rechnungen helfen zu erkennen, welche Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden. Der Ausdruck zeigt nicht immer, welche Arbeiten die Werkstatt tatsächlich erledigt hat.
Prüfe außerdem die Serviceanzeige im Fahrzeug und gleiche sie mit den Unterlagen ab. Sie kann den nächsten Termin anzeigen, ersetzt aber keinen Nachweis über vergangene Arbeiten. Auch die Bezeichnung „scheckheftgepflegt“ sagt für sich genommen nicht, ob alle vorgeschriebenen Arbeiten erledigt wurden. Wenn Belege fehlen, frag nach und prüfe weiter. Bei fehlenden Belegen bleibt offen, ob die Wartung gemacht wurde.
Nächsten Wartungstermin bestimmen
Vergleiche den letzten Service mit dem Herstellerplan und dem aktuellen Kilometerstand. Je nach Wartung zählt die Zeit oder die Zahl der gefahrenen Kilometer. Bei einigen Vorgaben zählt, welcher Grenzwert zuerst erreicht wird. Prüfe auch, ob die Anzeige im Auto mit den Belegen übereinstimmt und ob einzelne Arbeiten, etwa ein Flüssigkeitswechsel, eigene zeitliche Vorgaben haben.
Allgemeine Wartungsintervalle geben nur einen ersten Anhaltspunkt. Toyota nennt beispielsweise in einem allgemeinen Ratgeber je nach Modell unterschiedliche Wartungsintervalle. Daraus lässt sich der nächste Termin für einen konkreten Gebrauchtwagen nicht zuverlässig ableiten. Auch Herstellerangaben für bestimmte Modelle gelten nur für die dort beschriebene Gruppe und Ausführung.
Volkswagen unterscheidet beim Ölservice zwischen flexiblem und festem Service. Für den Ölservice gelten die Vorgaben der jeweiligen VW-Ausführung. Diese Angaben gelten weder pauschal für jede Wartung noch für andere Marken.
Auch verschiedene Antriebe desselben Herstellers können eigene Vorgaben haben. Volkswagen nennt für ID.-Modelle eine Inspektion nach Serviceanzeige. Für den e-Golf unterscheidet VW zwischen kleiner und großer Inspektion. Übertrage diese Angaben nicht auf andere Modelle oder Baujahre, ohne den passenden Wartungsplan zu prüfen.
HU und Rückruf getrennt prüfen
Kontrolliere den HU-Termin in den Fahrzeugunterlagen und an der Prüfplakette. Nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung müssen Halter ihr Fahrzeug regelmäßig zur Hauptuntersuchung vorführen; die Plakette gilt bis zum Ende des angegebenen Monats. Eine HU bestätigt jedoch nicht, dass alle planmäßigen Wartungsarbeiten erledigt sind.
Auch Rückrufe sind ein eigener Prüfpunkt. Die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) informiert über Rückrufaktionen, nennt aber keinen nächsten Wartungstermin. Ein Treffer für einen Fahrzeugtyp belegt nicht, dass genau das besichtigte Auto betroffen ist. Für die Prüfung des einzelnen Fahrzeugs empfiehlt das KBA, den Hersteller oder eine Vertragswerkstatt zu kontaktieren und die FIN anzugeben.

Offene Wartung schriftlich regeln
Ist eine Inspektion bald fällig oder sagt der Verkäufer zu, sie vor der Übergabe erledigen zu lassen, halte die Vereinbarung konkret im Kaufvertrag fest. Nenne die geplanten Arbeiten und lass dir nach der Ausführung eine Rechnung oder einen Werkstattnachweis geben. § 434 BGB berücksichtigt die vereinbarte Beschaffenheit eines Fahrzeugs. Ob eine überfällige Wartung im Einzelfall einen Sachmangel darstellt, hängt jedoch von den konkreten Umständen und dem Vertrag ab.
Prüfe vor dem Kauf diese Angaben und Nachweise:
- FIN, passende Fahrzeugausführung und Betriebsanleitung
- Datum, Kilometerstand und Umfang des letzten Services
- Serviceheft oder Ausdruck der digitalen Wartungshistorie samt Rechnungen
- aktueller Kilometerstand und angezeigte nächste Fälligkeit
- HU-Nachweis sowie, falls nötig, eine separate Rückrufprüfung
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